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VERWALTUNG
VON MIETWOHNUNGEN & GEWERBEIMMOBILIEN
Aufgaben des Hausverwalters:
Der Hausverwalter
verpflichtet sich, den vorbezeichneten Haus- und Grundbesitz mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im Interesse
des Auftraggebers folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1.1. Kaufmännische
Verwaltung
1.1.1 Mietverhältnisse:
-
Abschluss und
Kündigung von Mietverträgen, einschließlich
der Abnahme und Übernahme der Wohnungen,
-
Mietinkasso und
Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den
Mietverhältnissen zustehen,
-
Überwachung des
Mieteingangs,
-
Führung der
Mietkautionen,
-
Überprüfung
von Mieterhöhungsmöglichkeiten,
-
Geltendmachung vertraglich
vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der
Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,
-
gesamter mündlicher
und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.
1.1.2 Zahlungsverkehr:
Pünktliche Bezahlung
aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und
Annuitäten nach vorheriger Prüfung.
1.1.3 Behörden:
Gesamter Verkehr mit den
Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens
betrifft.
1.1.4 Versicherungen:
-
Prüfung des
Versicherungsbedarfs,
-
Abschluss und
Kündigung von Versicherungsverträgen für das
Anwesen im Einvernehmen mit dem Eigentümer,
-
Abwicklung von
Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.
1.1.5 Hilfskräfte:
Einstellung und Entlassung,
Anweisung und Überwachung von Hilfskräften
(Hausmeister, Reinigungspersonal und dgl.)
1.1.6 Hausbuchhaltung:
-
Erfassung aller
Zahlungsvorgänge,
-
Erstellung einer
Jahresabrechnung bis spätestens zum 30. April des folgenden
Jahres
1.2. Technische Verwaltung
1.2.1 Instandhaltung:
-
Vergabe und
Überwachung aller notwendigen Reparaturen und Auswahl
geeigneter Fachfirmen,
-
Abschluss von
Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
1.2.2 Instandsetzung:
Vorausplanung,
Einschätzungen und Durchführungen von
Instandsetzungsmaßnahmen unter Hinzuziehung eines
Bauingenieurs auf Rechnung des Eigentümers nach vorherigen
Abstimmungen.
1.3. Besondere Verwaltungsaufgaben:
Auf Wunsch der
Hauseigentümer werden vom Verwalter gegen gesondert zu
vereinbarende Gebühr folgende Aufgaben übernommen:
-
Gesonderte Jahresabrechnung
(soweit nach Ziff. 1.1.6 nicht vereinbart)
-
Feststellung der
Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die
Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
-
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
(auch bei preisgebundenem Wohnraum)
-
Vorbereitung und
Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der
Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in
denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem
Mietvertrag ergibt, wie z.B. Modernisierungsumlagen
-
Betriebskostenabrechnungen
-
Betreuung,
Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten,
Modernisierungen und größerer Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten
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HAUSVERWALTUNG
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